Änderungen in der Arbeitswelt 2025
Der Jahreswechsel ist ein Zeitpunkt, an dem regelmäßig eine Vielzahl an neuen Gesetzen und sonstigen Rechtsquellen in Kraft tritt. Davon bleibt auch die Arbeitswelt nicht verschont: Auch in diesem Jahr gibt es umfangreiche Änderungen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht.
Telearbeitsgesetz
Die Begriffe Homeoffice und Mobiles Arbeiten weichen dem einheitlichen Begriff der Telearbeit. Damit ist es ab sofort unerheblich, an welchen Orten die Arbeit erbracht wird – der Unfallversicherungsschutz besteht davon unabhängig. Die Möglichkeiten der Auszahlung einer steuerfreien Telearbeitspauschale von bis zu € 300,- pro Jahr sowie der Geltendmachung von Werbungskosten bist zu € 300,- pro Jahr bleiben unverändert aufrecht.
Barrierefreiheitsbeauftragte
Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeiter:innen müssen fortan Barrierefreiheitsbeauftragte benennen. Diese sind dafür zuständig, die die Räumlichkeiten auf ihre Barrierefreiheit für Mitarbeiter:innen sowie externe Personen zu durchleuchten und diese zu verbessern; sie leisten Aufklärungsarbeit und schaffen Bewusstsein für die Bedürfnisse behinderter Personen. Ziel ist, Inklusion und Gleichstellung am Arbeitsplatz zu fördern.
Höheres Kilometergeld und höhere Reiseaufwandsentschädigung
Der Steuerfreibetrag beträgt nun € 0,50 anstatt bisher € 0,42 pro Kilometer. Die Steuerfreigrenze für Reisekostenentschädigungen steigt von € 26,40 auf € 30,00 pro Tag. Die konkreten Ansprüche von Arbeitnehmer:innen bestimmt der Kollektivvertrag.
Inflationsanpassung bei der Einkommensteuer
Die Abschaffung der kalten Progression bewirkt, dass die Schwellenwerte der Steuerstufen dieses Jahr um 5 % angehoben werden. Bei den untersten Steuerstufen beträgt die Erhöhung sogar 5,5 %.
Weitere und detaillierte Änderungen für 2025 gibt’s hier: Das ändert sich 2025 für Arbeitnehmer:innen | ÖGB