ArbeitnehmerInnengesetze
Eine Auswahl der wichtigsten ArbeitnehmerInnen-Gesetze:
- Angestelltengesetz
Eines der wichtigsten Sondergesetze im Bereich des Arbeitsrechts. Hier wird definiert, wer unter den Begriff „Angestellter“ fällt und welche (Sonder-)Regelungen für diese Gruppe gelten. - Arbeiterkammergesetz
Das Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeiterkammern als Interessensvertretung der ArbeitnehmerInnen. - ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Die wichtigste grundlegende Rechtsvorschrift für den „technischen und hygienischen Arbeitnehmerschutz“ in Österreich. - Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
Regelt die gewerbsmäßige Überlassung von ArbeitnehmerInnen. - Arbeitsruhegesetz
reglementiert die Ruhezeiten (u.a. Wochenendruhe, Wochenruhe, Ersatzruhe und Feiertagsruhe) der ArbeitnehmerInnen. - Arbeitsverfassungsgesetz
von 1974 ist ein Arbeitsgesetzbuch, das das Arbeitsrecht in Grundzügen regelt. - Arbeitszeitgesetz
organisiert die Arbeitszeiten der ArbeitnehmerInnen, Die Ergänzung für die Ruhezeiten ist das Arbeitsruhegesetz. - Behinderteneinstellungsgesetz
regelt die Rechte und Pflichten von DienstnehmerInnen mit Behinderung, die Eingliederung ins Berufsleben - Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
soll ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen. - Datenschutzgesetz 2000
regelt den Schutz personenbezogener Daten in Österreich. - Dienstnehmerhaftpflichtgesetz
Hier sind besondere Haftungstatbestände normiert. - Fachausbildung der Sicherheitskräfte
Als Sicherheitsfachkraft darf nur tätig werden, wer die Fachausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. - Konsumentenschutzgesetz
soll den Konsumenten vor Benachteiligung schützen. - Mutterschutzgesetz
Das MSchG behandelt den besonderen schwangerer Arbeitnehmerinnen, den besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz von Schwangeren, den Karenzanspruch etc. - Väterkarenzgesetz
Bietet Vätern die Möglichkeit die Kinderbetreuung zu übernehmen.