Wochengeld und Überstunden

Das Wochengeld bemisst sich aus dem Verdienst der letzten drei Kalendermonate vor dem Schutzfristbeginn. Schwangere Frauen dürfen in dieser Zeit aber keine Überstunden mehr machen. Dies hat bisher zu Einkommensverlusten beim Wochengeld geführt. Der OGH hat kürzlich entschieden, dass regelmäßig geleistete Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsentgelte vor dem Eintritt der Schwangerschaft für die Berechnung des Wochengeldes von der Sozialversicherung zu berücksichtigen sind.

  

Tipp

Wenn Du vor der Schwangerschaft regelmäßige Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit geleistet hast, kannst Du bei der Krankenversicherung auch rückwirkend eine Neuberechnung verlangen. Eine rückwirkende Berechnung ist  möglich, sofern der Beginn des Wochengeldbezuges nicht länger als zwei Jahre zurück liegt.