Abschluss im IT-KV!

Nach neun (!) Verhandlungsrunden konnte am 16. Februar endlich der neue Kollektivvertrag für für Arbeitnehmer:innen von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik beschlossen werden. Von gewerkschaftlicher Seite waren dafür zwei Runden von Betriebsversammlungen, eine Protestkundgebung mit mehr als 2.000 Teilnehmenden in Wien sowie der Beschluss von Warnstreiks notwendig. Als Ausgangslage für die Verhandlungen vereinbarten die Sozialpartner die prognostizierte Inflation 2023 in Höhe von 7,75 %. Es handelt sich um einen Zweijahresabschluss, bei dem die monetären Ansprüche auch bereits für 2025 festgelegt wurden:

Ab 01.01.2024 steigen die Mindestgehälter in allen Tätigkeitsfamilien in allen Stufen um 7,8 %. Darüber hinaus ist die IST-Gehaltssumme um 7,25 % unter Berücksichtigung eines Mindestbetrages von € 175,- zu erhöhen. Dabei wird die Summe der Gehälter aller Beschäftigten im Unternehmen errechnet und um des genannte Ausmaß erhöht. Dieser Betrag ist sodann individuell auf die Arbeitnehmer:innen zu verteilen. Die Lehrlingsgehälter steigen zwischen 8% und 9%. Ab 01.01.2025 werden die Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen um 0,15 %, die IST-Gehaltssumme um 0,65 % über der Inflationsrate 2024 angehoben.

Gehaltsordung IT 2024