Abschluss IT KV
In der dritten Verhandlungsrunde wurde am 09.12. eine Einigung der Verhandlungen erzielt. Hier die Ergebnisse im Überblick, welche ab 01.01.2022 gelten:
- Erhöhung der Mindestgehälter um 3,1%
- Erhöhung der IST-Gehaltssumme um 3,2% erhöht, spätestens mit 01.07.2022
- Deutliche Erhöhung der Lehrlingseinkommen
- 1. Lehrjahr um € 50.- auf € 730.-
- 2. Lehrjahr um € 58.- auf € 900.-
- 3. Lehrjahr um € 55.- auf € 1080.-
- 4. Lehrjahr um € 50.- auf € 1410.-
- Erhöhung sämtlicher KV-Zulagen um 3,1%
- „Recht auf Nichterreichbarkeit“: Festlegung der Betriebe von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit (auch im Sinne der digitalen und telefonischen Erreichbarkeit) durch Betriebsvereinbarung/schriftliche Einzelvereinbarung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
- Ausbildungsfonds: Abschluss der Gespräche der eingesetzten Steuerungsgruppe zur Bewältigung des Fachkräftemangels bis 30.06.2022