Abschluss IT KV

In der dritten Verhandlungsrunde wurde am 09.12. eine Einigung der Verhandlungen erzielt. Hier die Ergebnisse im Überblick, welche ab 01.01.2022 gelten:

  • Erhöhung der Mindestgehälter um 3,1%
  • Erhöhung der IST-Gehaltssumme um 3,2% erhöht, spätestens mit 01.07.2022
  • Deutliche Erhöhung der Lehrlingseinkommen
  • 1.            Lehrjahr um € 50.- auf € 730.-
  • 2.            Lehrjahr um € 58.- auf € 900.-
  • 3.            Lehrjahr um € 55.- auf € 1080.-
  • 4.            Lehrjahr um € 50.- auf € 1410.-
  • Erhöhung sämtlicher KV-Zulagen um 3,1%
  • „Recht auf Nichterreichbarkeit“: Festlegung der Betriebe von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit (auch im Sinne der digitalen und telefonischen Erreichbarkeit) durch Betriebsvereinbarung/schriftliche Einzelvereinbarung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
  • Ausbildungsfonds: Abschluss der Gespräche der eingesetzten Steuerungsgruppe zur Bewältigung des Fachkräftemangels bis 30.06.2022

Zum Nachlesen online bei der Gewerkschaft