Neue Betriebsvereinbarung zum Mobilen Arbeiten & Homeoffice
Die Betriebsvereinbarung zum Mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice wird jährlich befristet auf ein Jahr abgeschlossen, wobei jeweils im Frühjahr eine Evaluierung erfolgt, um notwendige Änderungen in die Betriebsvereinbarung aufzunehmen. Auf Basis einer Umfrage unter den Mitarbeiter:innen mit fast 900 Teilnehmer:innen konnten die folgenden Änderungen erarbeitet werden:
- Sollten Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Betriebsvereinbarung entstehen, entscheidet nun ein eigenes Gremium aus Geschäftsführung, Personalleitung und Betriebsrat.
- Der Grundsatz der Gleichberechtigung innerhalb des Teams soll eine ungleiche Verteilung der Homeofficetage innerhalb der selben Organisationseinheit verhindern und mehr Gerechtigkeit schaffen.
- Die Unterschreitung der vereinbarten Homeofficetage ist nur mehr in begründeten Fällen möglich.
- Die Kriterien für die Bereitstellung von Bildschirmen für den mobilen Arbeitsplatz wurden konkretisiert.
- Die monatliche Mindestanwesenheit von Teilzeitbeschäftigten wurde entsprechend der wöchentlichen Arbeitstage reduziert.
Die Betriebsvereinbarung ist bis 31. Mai befristet. Die vollständige Betriebsvereinbarung findet ihr hier.