Verlängerung BV Mobiles Arbeiten

Bis zum 31.03.2022 wurde die derzeit gültige Betriebsvereinbarung mit dem erweiterten Rahmen über Mobiles Arbeiten verlängert. Das bedeutet, dass auch weiter – nach Genehmigung durch den jeweiligen Vorgesetzten – bis zu 5 Tage pro Woche mobil gearbeitet werden kann.

NEU: Ab 01.01.2022 kann im Rahmen der Zeiterfassung zwischen „Home Office“ und „Mobiles Arbeiten“ unterschieden werden:

  • Home Office: Arbeiten vom ordentlichen Wohnsitz, Zweitwohnsitz oder dem Wohnsitz der Eltern bzw. dem/r Lebensgefährten/in (nur ganztägig möglich)
  • Mobiles Arbeiten: Arbeiten nicht am Dienstort, wenn es sich nicht um eine Dienstreise handelt (auch stundenweise möglich)

Über weitere Neuerungen im Bereich Mobiles Arbeiten informieren wir gemeinsam mit dem Personalbereich in Informationsveranstaltungen ab Februar 2022.